Stromkostenerstattung - SHG Cloppenburg

Sprecher: Günter Lipka, Gerhard Mastall und Manfred Schilling
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Stromkostenerstattung


Wir weisen immer wieder darauf hin, daß die Krankenkassen, kraft höchstrichterlicher Entscheidung, dazu verpflichtet sind für das Betreiben der cPAP - Geräte, Bilevel - Geräte etc. den Patienten jährlich eine Stromkostenvergütung zu zahlen. Diese Tatsache wissen wenige, deshalb hier unser Hinweis und eine Kopie der Grundsatzurteils des Bundessozialgerichts. Durch Download auf Ihren eigenen PC haben unsere Mitglieder die Möglichkeit unsere Vordrucke für die Kostenerstattung zu benutzen - und den Vordruck für alle Krankenkassen unter DOWNLOADS (einfach anklicken und durch DRUCKEN zu Ihrer Verwendung.

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